Aufgaben eines Datenschutz-Beauftragten
Für unseren externen Datenschutzbeauftragten steht der Datenschutz in Ihrem Unternehmen an erster Stelle. Deswegen befasst er sich mit folgenden Aufgaben:
- Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
- Anfertigung eines Datenschutz-Handbuches, Schulung der Mitarbeiter (nach Vereinbarung und Aufwand)
- Ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme im Sinne des BDSG
- Beratung und Erstellung von Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Überwachung der Ordnungsmäßigkeit durch interne Audits, Verpflichtung neuer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- Vertretung gegenüber externen Stellen
- Erstellung des jährlicher Tätigkeitsbericht
Vorteile eines Externen Datenschutz-Beauftragten
- keine kostspielige Schulung und aufwendige Qualifikation sowie laufende Weiterbildung des eigenen Datenschutzbeauftragten (DSB) erforderlich, für welchen ein gesetzlicher Fortbildungsanspruch besteht
- Fest kalkulierbare Kosten für den Datenschutz unter Einbeziehung von externem Know-how
- externer DSB kann jederzeit gekündigt oder ersetzt werden (Vertragslaufzeit beachten), welches beim internen DSB nicht so ohne weiteres möglich ist (gesetzlicher Kündigungsschutz)
- Haftung des eigenen DSB nach § 43 BDSG entfällt, wenn ein externer DSB beauftragt wird
Bausteine des Datenschutzes in Ihrer IT
Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die DSGVO ersetzt die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG mit dem Ziel, das europäische Datenschutzrecht zu vereinheitlichen. Mit dem gestärkten Datenschutz werden Unternehmen in die Pflicht genommen, sensible personenbezogene Daten angemessen zu schützen. Aus diesem Grund sollten
Sie schnellstmöglich nicht nur Ihre bestehenden Strukturen, Prozesse und Strategien evaluieren, sondern sich auch um die praktische Umsetzung mithilfe technischer Schutzmaßnahmen kümmern. Wir zeigen Ihnen anhand der drei wichtigsten Bausteine, wie Sie Punkt für Punkt diese Anforderungen an die IT-Sicherheit am besten und praxisgerecht umsetzen.
Ohne Grundschutz keine Sicherheit
Täglich zunehmende Cyber-Bedrohungen haben es auf Ihre Daten abgesehen. Ein erfolgreicher Angriff bedeutet sowohl Datenverlust als auch finanzieller Schaden. Dabei sind die Schwachstellen meistens die Mitarbeiter und nicht die Systeme.
Unsere Lösung:
Wir bieten einen umfassenden Endpoint-Schutz als Standard bei der Gefahrenabwehr. Denn die richtige Lösung vereint vielschichtige Erkennungsmethoden, proaktive Technologien und moderne Funktionen zum Schutz von Daten.
Integrität durch sicheren Systemzugriff
Zu den größten Sicherheitsrisiken gehören schwache oder verlorene Passwörter. Fremder Zugriff auf personenbezogene Daten ist eine Verletzung des Datenschutzes. Wenn Sie Opfer eines solchen Zugriffs sind, besteht für Sie Meldepflicht!
Unsere Lösung:
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung minimiert Zugriffsrisiken, denn neben dem normalen Kennwort muss ein Mitarbeiter bei der Anmeldung ein Einmal-Passwort (OTP) angeben.
Vertraulichkeit durch Verschlüsselung
In jedem Unternehmensnetzwerk gibt es heutzutage personenbezogene Daten. Die Anforderungen für den Zugriff auf diese Informationen steigen. Ein Schutz vor unautorisierten Zugriffen ist ein Muss, sonst droht die DSGVO mit hohen Strafen.
Unsere Lösung:
Für dieses Problem schlagen wir die Verschlüsselung als technische Schutzmaßnahme für personenbezogene Daten vor. Es bietet Ihnen Schutz gegen Datendiebstahl oder -verlust. Mit dem Einsatz von Verschlüsselung werden Daten für Kriminelle unbrauchbar gemacht.